ems für Qualitätsstandards in der Ausbildung
Präambel
Eine demokratische Gesellschaft braucht zur Verständigung und Orientierung einen unabhängigen und kritischen Journalismus. In Zeiten, in denen journalistisches Arbeiten schwieriger wird, muss die Glaubwürdigkeit des Journalistenberufs gestärkt werden. Für beides werden handwerklich gut ausgebildete Journalistinnen und Journalisten mit Haltung benötigt, für die Journalismus mehr ist als ein Job. Nur auf der Basis einer exzellenten Ausbildung bleibt Qualitätsjournalismus möglich. Das Mediensystem wandelt sich stetig. Die technischen Gegebenheiten erneuern sich in immer kürzeren Intervallen. Nur vielseitig versierte Journalisten können diesen beruflichen Herausforderungen gerecht werden. Es gilt, die Attraktivität des Berufs zu erhalten.
Wir unterzeichnenden Journalistenschulen und vergleichbare Anbieter von Volontariaten und volontariatsadäquaten Journalistenausbildungen (im weiteren Verlauf des Textes als „Schule(n)“ bezeichnet) verpflichten uns, auch künftig die bestmögliche Journalistenausbildung zu leisten. Wir garantieren im Verbund mit den anderen Schulen Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten eine qualitativ hohe und zeitgemäße Ausbildung. Mit der Veröffentlichung unserer Qualitätskriterien bieten wir dem journalistischen Nachwuchs eine Orientierungshilfe auf dem Ausbildungsmarkt.
Die Charta der Journalistenschulen für Qualitäts-Journalismus besteht aus einem allgemeinen Teil, in dem Mindestanforderungen definiert werden, und einem jeweils schulspezifischen Teil, in dem belegt wird, wie diese Anforderungen von den einzelnen Schulen erfüllt werden.
Die Charta der deutschen Journalistenschulen für Qualitäts-Journalismus ist eine Selbstverpflichtung. Jede teilnehmende Schule veröffentlicht diese Charta zum eigenen Ansporn und um das Profil als Ausbilder zu schärfen. Sie weist deutlich sichtbar auf ihrer Website auf diese Selbstverpflichtung hin. Weitere Journalistenschulen können dieser Charta auf Antrag an die Unterzeichner beitreten, wenn sie die Qualitätskriterien vollständig erfüllen.
Die Schule
Die Unterzeichner sind unterschiedlich organisiert und strukturiert. Sie sind unabhängig bei der Gestaltung ihrer Lehrpläne und in der Auswahl ihrer Dozentinnen und Dozenten. Für alle gilt: Sie legen ihre Organisationsform, ihre Ausbildungsinhalte und Lehrpläne offen und benennen ihre Lehrenden.
Selbstverpflichtung:
- In dieser Charta benennt die Schule Gesellschaftsform, Gründungsjahr und Standort.
- Sie legt dar, wie die journalistische Ausbildung finanziert wird und ob den Teilnehmern Kosten entstehen bzw. ob Vergütungen gezahlt werden.
- Sie benennt Gesellschafter, Schulleitung und ggf. Leiter(in) des Volontariats bzw. der Ausbildung.
- Sie beschreibt, welche Trainerinnen und Trainer bzw. Dozentinnen und Dozenten eingesetzt werden und über welche Qualifikationen diese verfügen.
Von der Bewerbung zum Abschluss
Die Schulen bieten regelmäßig mehrere Ausbildungsplätze in einem Jahrgang an. Die Plätze für einen neuen Jahrgang werden öffentlich ausgeschrieben. Die Teilnehmer werden nach nachvollziehbaren Kriterien fair ausgewählt, die Auswahlkriterien sind transparent.
Selbstverpflichtung:
- Ausführlich auf ihrer Website, in Stichpunkten in dieser Charta, benennt die Schule die für eine Bewerbung geltenden Bildungsvoraussetzungen und sonstigen formalen Kriterien, die einzureichenden Nachweise zu journalistischen Erfahrungen und die spezifischen Aufgaben, die im Bewerbungsverfahren gestellt werden.
- Die Auszubildenden werden umfassend betreut. Sie erhalten regelmäßig Feedback zu ihren Leistungen und werden bei ihrer Karriereplanung in geeigneter Weise beraten.
- Nach erfolgreich verlaufenem Volontariat steht jeder/jedem Auszubildenden ein Zertifikat und/oder ein Zeugnis zu.
Inhalte und Ablauf der Ausbildung
Die Teilnehmer der Ausbildung werden dazu befähigt, in allen journalistischen Genres zu informieren, dabei sämtliche journalistischen Werkzeuge und Erzählformen souverän zu beherrschen. Nach der Ausbildung sollen sie in der Lage sein, in mindestens drei der fünf Bereiche - Print, Audio (Radio), Video (Fernsehen), Online und Social Media - handwerklich sauber multimedial zu arbeiten. Sie werden unterstützt, eigene Stärken und Schwerpunkte zu finden und zu vertiefen.
Selbstverpflichtung:
- Wird die Ausbildung in Vollzeit angeboten, dauert sie mindestens 16 und höchstens 24 Monate. In Teilzeit bzw. studienbegleitend ist eine adäquate Länge vorzusehen, eingebettet in die Dauer des Studiums, i.d.R. 36 Monate.
- Die Teilnehmer eines Ausbildungsjahrgangs werden sowohl direkt an der Schule als auch in geeigneten Praxisstationen theoretisch und praktisch ausgebildet.
- Die Anteile der Ausbildung an der Schule und in Praxisstationen betragen jeweils mindestens ein Viertel der Ausbildungszeit.
- Den Teilnehmern werden im Laufe ihrer Ausbildung mindestens zwei verschiedene Praxisstationen in geeigneten Redaktionen von der Schule ermöglicht.
- Die Schule benennt wenigstens zehn typische Praxisstationen, die sie i.d.R. ihren journalistischen Auszubildenden anbieten kann.
- Die Ziele und Inhalte der Ausbildung werden auf der Website der Schule ausführlich beschrieben.
- Die Unterzeichner benennen wenigstens drei Projekte, die Ausbildungsjahrgänge während ihrer Zeit an der Schule gemeistert haben und dokumentieren diese auf ihrer Website.
Die Ausstattung
Alle Schulen verpflichten sich, für eine zeitgemäße, professionelle Ausstattung zu sorgen. Dazu gehören angemessene Arbeits- und Seminarräume. Das für ihr konkretes Ausbildungsangebot nötige technische Equipment steht ihnen für den Lehrbetrieb so zur Verfügung, dass für die Auszubildenden ausreichende Übungsmöglichkeiten gegeben sind.
Selbstverpflichtung:
- Die Schule beziffert die Anzahl und Ausstattung der Lehr- und Arbeitsräume für den Ausbildungsbetrieb, die für Teilnehmer journalistischer Ausbildung bereitgestellt werden.
- Die Schule garantiert, die Arbeitsplätze für den Lehrbetrieb angemessen und professionell auszustatten und benennt ihre wichtigsten stationären und mobilen technischen Komponenten.
Das Qualitätsmanagement
Die Leiterinnen und Leiter der unterzeichnenden Schulen treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einem intensiven Informationsaustausch über Lehrinhalte, Organisations- und Ausstattungsfragen. Dabei beabsichtigen sie, auch die Eignung ihrer Ausstattung zu überprüfen.
Selbstverpflichtung:
- Die Schulen sorgen für ein angemessenes Qualitätsmanagement ihrer Trainings und Seminare. Die Trainings werden systematisch einer Qualitätskontrolle unterzogen.
- Die Qualität der Ausbildungsmodule und einzelner Ausbildungsabschnitte werden mit den Auszubildenden kontinuierlich hinterfragt, ebenso mit den Trainern. Die Schulen legen Wert auf die regelmäßige Teilnahme ihrer Trainer an Fortbildungen.
Die Charta wurde bisher unterzeichnet von:
Axel Springer Akademie
Marc Thomas Spahn
Direktor
Burda Journalistenschule
Nikolaus von der Decken
Schulleiter
DJS - Deutsche Journalistenschule
Jörg Sadrozinski
Schulleiter und Geschäftsführer
EJS - Evangelische Journalistenschule
Oscar Tiefenthal
Schulleiter
ems – electronic media school gGmbH
Sylvio Dahl
Schulleiter und Geschäftsführer
Henri-Nannen-Schule - Hamburger Journalistenschule
Andreas Wolfers
Schulleiter
ifp - die katholische Journalistenschule
Bernhard Remmers
Journalistischer Direktor
Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung
Dr. Marcus Nicolini
Leiter der Journalistischen Nachwuchsförderung
Kölner Journalistenschule
Ulric Papendick
Geschäftsführender Direktor
MEDIENAKADEMIE Ruhr
Dr. Sabine Roschke
Leiterin
RTL Journalistenschule
Leonhard Ottinger
Geschäftsführer
ems gGmbH
8. Juli 2016
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