Compliance an der ems

Korruption und kriminellen Tendenzen vorbeugen: Compliance umschreibt die Summe der organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen, die gewährleisten, dass sich Organe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtmäßig verhalten. 

 

Mission Statement

Die electronic media school (ems) ist eine gemeinnützige GmbH zum Zwecke der journalistischen Aus- und Weiterbildung, die mit öffentlichen Mitteln aus dem Rundfunkbeitrag (teil-)finanziert wird. Daher ist das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Gesellschafter und der eigenen Mitarbeiter in die Transparenz und den rechtmäßigen, verantwortungsvollen Umgang mit den Zuschüssen und Einnahmen für die Gesellschaft elementar.  

Leitwerte der Unternehmenskultur der ems sind Integrität, Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit. Wir stehen für Professionalität, eine offene Kommunikations- und Kritikkultur, Teamarbeit und Leistungsbereitschaft. Wir pflegen einen fairen Umgang untereinander sowie gegenüber unseren Kunden und Partnern. Wir begegnen uns und anderen mit Respekt und Wertschätzung.   

Hohe Compliance-Standards, eine rechtlich und ethisch einwandfreie Unternehmenskultur sind Leitwerte für die ems. Die Geschäftsleitung mit Schulleiter Benjamin Denes und seinem Team bekennt sich zu diesen Leitwerten und wird alles in ihrer Macht stehende tun, selbst nach diesen Standards zu arbeiten und ihre Einhaltung in allen Bereichen der Gesellschaft einzufordern.  

Regeln

In der ems existiert ein Regelwerk, um Transparenz zu schaffen, ein Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten, eine Funktionstrennung bei Geschäftsprozessen zu etablieren und Abhängigkeiten bei Entscheidungen auszuschließen. Das gesamte Regelwerk ist für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter frei zugänglich. Ein Compliance-Beauftragter ist Ansprechpartner für alle, die Anhaltspunkte für Korruption in der ems haben. Es besteht somit ein internes Kontrollsystem. 

Sollte es dennoch zu Missständen oder Verstößen kommen, liegt es im Interesse der ems, davon frühzeitig zu erfahren, diese rechtzeitig zu klären und proaktiv dagegen vorzugehen. 

Wer kann mögliche Compliance-Verstöße melden?

Neben allen aktuell beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ems können alle Personen einen Hinweis abgeben, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dies können beispielsweise sein: Trainerinnen und Trainer der ems, Selbstständige, Personen, die den Verwaltungsorganen angehören und auch Personen, die sich zum Zeitpunkt der Meldung nicht mehr oder noch nicht in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis der ems befinden.

Meldestelle und Erstinformation

Wer einen Hinweis auf einen Compliance-Verstoß geben möchte, kann sich an den Compliance-Beauftragten der ems wenden. Mats Mumme nimmt Hinweise vertraulich entgegen. 

Tel.: 0331 731 3226 
Mail.: compliance@ems-babelsberg.de 

Was kann gemeldet werden?

Es können Verdachtsfalle zu Straftaten, z.B. Korruption, Untreue, Betrug, Unterschlagung, Steuerdelikte, ähnlich schwere Fehlverhalten von Beschäftigten der ems sowie sonstige Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden.  

Wichtig: Allgemeine Beschwerden und Meldungen, die keine Compliance-Verstoß vermuten lassen, werden nicht von dem Bereich Compliance der ems bearbeitet.  

Melden Sie sich für allgemeine Beschwerden bitte an info@ems-babelsberg.de 

Was passiert nach der Meldung?

Der Compliance-Beauftrage der ems nimmt, unter Wahrung der Vertraulichkeit, Hinweise auf Compliance-Vorfälle entgegen. Nach Prüfung ist für die Veranlassung der weiteren Schritte und ggf. für die Ergreifung von Folgemaßnahmen die Geschäftsführung der ems verantwortlich. 

Nur auf Wunsch und nach ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebenden wird dessen Identität den im weiteren Prozess verantwortlichen Stellen der ems genannt. 

Der Schutz der hinweisgebenden Person greift nur, wenn sie ihre Meldung in gutem Glauben abgegeben hat, sie also davon ausgehen durfte, dass die gemeldete Information der Wahrheit entsprach.