

Ab dem 2. Februar 2025 gilt die Verpflichtung, Mitarbeiter zu schulen, wenn sie KI-Anwendungen im Unternehmen nutzen. Die neue EU-weite KI-Verordnung (AI Act) fordert „KI-Kompetenz“ – doch was bedeutet das konkret?
😱 Keine Panik, lieber keine „Schnellbesohlung“
Es gibt (noch) keine exakten Vorgaben oder eine zentrale Aufsichtsbehörde. Klar ist aber: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter KI-Systeme sachkundig, bewusst und im Rahmen der geltenden Gesetze (u.a. für Datenschutz und Urheberrecht) einsetzen. Dazu gehören technisches Verständnis, rechtliche Vorgaben und ethische Fragestellungen.
🛑 Was nicht funktioniert: Alibi-Schulungen
Auch wenn exakte Vorgaben momentan noch fehlen: Nur aufs Selbststudium zu setzen oder auf oberflächliche Crashkurse („Schau dir unser e-Learning im Intranet an!“) dürfte nicht ausreichen. Der EU-AI-Act setzt auf nachhaltige Kompetenzentwicklung. KI-Know-how ist keine einmalige Pflichtübung, sondern wird ein strategischer Wettbewerbsvorteil.
💡 Was wirklich hilft: Ein abgestuftes Schulungskonzept
Jedes Unternehmen hat andere Anforderungen – auch in der Medienwelt. Sinnvoll ist eine eigenes Schulungskonzept, das Workflows, Unternehmensstrategie und regulatorische Anforderungen verbindet.
Wir setzen als ems – electronic media school media school (ems) genau hier an und bringen als Schulungspartner 20 Jahre Erfahrung mit digitalen und crossmedialen Changeprojekten bei renommierten Häusern mit.
🔧 Mit Tools und konkreten Arbeitserleichterungen begeistern, Grenzen aufzeigen
Unsere Trainings sind praxisnah – wir zeigen wie konkrete Arbeitsschritte in generativen KI-Apps und Tools gelingen können. Wie Copilot oder Supernormal.ai helfen können, die Flut an Meetings zu reduzieren, ohne dass Personalvertretungen Alarm schlagen. Warum für viele Medienunternehmen Adobe Firefly die bessere Wahl ist als Midjourney, wenn es um synthetische Bilder geht. Warum es wichtig ist für Transparenz zu sorgen – das Artikelbild zu diesem Text ist übrigens auch KI-generiert, hätten Sie es auf den ersten Blick erkannt? Wie RAG-Anwendungen das eigene Programmvermögen für die Personalisierung von Berichten nutzen können. Oder wie mit LLM-Chatbots ein Rapid Prototyping von interaktiver Darstellungsformen greifbar geworden ist. All das und viel mehr können wir vermitteln, ohne in eine blinde KI-Euphorie zu verfallen.
Wir wollen Sendern, Verlagen, Produktionsfirmen, Agenturen und anderen Organisationen helfen aus den möglicherweise als lästig empfundenen Regeln der KI-Verordnung eine Kür zu machen. Durch unser Netzwerk an festen und freien Trainer/innen aus Journalismus, Medienproduktion, IT und Medienrecht können wir auch die unterschiedlichen Aspekte bei der Einführung und dem aufgeklärten Einsatz von generativen KI-Tools eingehen.
Haben Sie Interesse mit uns zusammen aus der Pflicht eine Kür zu machen? Alle Informationen zu unserem KI-Trainingsangebot für Unternehmen & Organisationen finden Sie hier.